FG Niedersachsen - Urteil vom 21.03.2015
3 K 35/15
Normen:
ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 9;
Fundstellen:
ZEV 2015, 723

Freibetrag für Pflegeleistungen

FG Niedersachsen, Urteil vom 21.03.2015 - Aktenzeichen 3 K 35/15

DRsp Nr. 2015/18443

Freibetrag für Pflegeleistungen

Zu den begünstigten Pflegeleistungen zählen die Unterstützung und die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Bereich der Körperpflege, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der Gewährung des Freibetrages in § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG steht nicht entgegen, dass die Klin. als Tochter der Erblasserin abstrakt verpflichtet war, ihrer Mutter Unterhalt zu leisten, konkret aber wegen fehlender Bedürftigkeit keinen Unterhalt zahlen musste.

Normenkette:

ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 9;

Tatbestand: