FG München - Urteil vom 08.04.2014
6 K 1712/13
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 19 Abs. 2; EStG § 8 Abs. 2; EStG § 8 Abs. 3; EStG § 9a S. 1 Nr. 1 Buchst. a; EStG § 9a S. 1 Nr. 1 Buchst. b;

Freifahrkarten für Ruhestandsbeamte des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) sind Versorgungsbezüge, wenn sie aufgrund eines privatrechtlichen Anstellungsvertrags gewährt werden

FG München, Urteil vom 08.04.2014 - Aktenzeichen 6 K 1712/13

DRsp Nr. 2014/9443

Freifahrkarten für Ruhestandsbeamte des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) sind Versorgungsbezüge, wenn sie aufgrund eines privatrechtlichen Anstellungsvertrags gewährt werden

1. Freifahrkarten für einen Ruhestandsbeamten des BEV sind Versorgungsbezüge, wenn sie ihm aufgrund eines privatrechtlichen Anstellungsvertrags (hier mit seinem Arbeitgeber Deutsche Bahn AG) gewährt werden. 2. Allein aus dem Umstand, dass der Beamte auch vor seiner Pensionierung eine Jahresnetzkarte erhalten hat, kann nicht der Schluss gezogen werden, dass der Bezug der Jahresnetzkarte ab der Pensionierung nicht von einer Altergrenze abhängt.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 19 Abs. 2; EStG § 8 Abs. 2; EStG § 8 Abs. 3; EStG § 9a S. 1 Nr. 1 Buchst. a; EStG § 9a S. 1 Nr. 1 Buchst. b;

Gründe

I.