Die Beteiligten streiten über die Frage, ob ein Insolvenzverwalter nach Freigabe eines Kraftfahrzeugs aus der Insolvenzmasse Steuerschuldner der Kraftfahrzeugsteuer bis zur Abmeldung des Fahrzeugs ist.
Die A GmbH war seit dem 14. Februar 2002 Halterin des Personenkraftwagens mit dem amtlichen Kennzeichen .... Das Fahrzeug hatte einen Hubraum von 1.781 ccm, einen Benzinmotor und erfüllte die Schadstoffklasse "Schadstoffarm D3" (Emissionsschlüsselnummer 30). Als Liquidator der Gesellschaft wurde am 24. Juni 2005 Herr B im Handelsregister eingetragen. Am 30. August 2006 erhielt die Zulassungsbehörde eine Anzeige nach §
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