Die Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie haben drei 1972, 1975 und 1982 geborene Söhne, die sich in den Streitjahren noch in Schul- bzw. Hochschulausbildung befanden. Der in 1972 geborene Sohn leistete ab Juli 1991, der in 1975 geborene Sohn ab August 1995 seinen Zivildienst. Die Kindergeldkasse hob die Bewilligung des Kindergeldes ab Beginn des Zivildienstes auf, so dass vom 01.07.1991 - 31.12.1991 und vom 01.08.1995 - 31.12.1995 Kindergeld nur für jeweils zwei Kinder gezahlt wurde. Die Kläger erhielten dementsprechend in 1991 2.280,-- DM und in 1995 2.170,-- DM (auf die Sockelbeträge gemindertes) Kindergeld.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|