Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das am 9. November 2018 verkündete Urteil des 1. Senats des Sächsischen Anwaltsgerichtshofs wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert des Zulassungsverfahrens wird auf 5.297 € festgesetzt.
I.
Der Kläger ist als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1993 Mitglied der Beklagten.
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