FG Niedersachsen vom 18.04.2002
6 V 55/02
Normen:
EStG § 48b Abs. 1 Satz 2 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 842

Freistellungsbescheinigung für Bauabzugssteuer

FG Niedersachsen, vom 18.04.2002 - Aktenzeichen 6 V 55/02

DRsp Nr. 2002/14350

Freistellungsbescheinigung für Bauabzugssteuer

Die Verletzung steuerlicher Pflichten, die der Steuerpflichtige vor In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30.8.2001 (BStBl. I, 602) begangen hat, steht der Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG nicht entgegen.

Normenkette:

EStG § 48b Abs. 1 Satz 2 ;

Für die Praxis:

Der Gesetzgeber kann für die Frage der Gefährdung des Steueranspruchs unzweifelhaft in verfassungsrechtlich zulässiger Weise an Verhaltensweisen des Steuerpflichtigen vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes anknüpfen. Allerdings werden wohl vereinzelte und längere Zeit zurückliegende Verhaltensweisen nicht zur Annahme des Gefährdungstatbestandes in § 48 b Abs. 1 Satz 2 EStG führen, wenn der Steuerpflichtige sich anschließend längere Zeit steuerlich "korrekt" verhalten hat.

Fundstellen
EFG 2002, 842