Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Thüringer Finanzgerichts vom 18.02.2021 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) über Anträge auf Steuererlass nach § 34c Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes in der für die Streitjahre (2015 und 2016) geltenden Fassung (EStG) i.V.m. dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 31.10.1983 (BStBl I 1983,
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