Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 16.04.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob der Kläger auch für den Zeitraum April bis einschließlich Dezember 2016 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nachzuentrichten hat.
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