Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 21.09.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger macht die Rückzahlung von ihm unter Vorbehalt gezahlter Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.05.2019 geltend.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|