Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 21. März 2019 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die freiwillige Mitgliedschaft des Klägers in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in der Zeit vom 24. März 2016 bis zum 5. Oktober 2017.
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