Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Zulässigkeit einer rückwirkenden Aufstockung der in Höhe des Mindestbeitrages gezahlten Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung auf den Höchstbeitrag.
Der Kläger war bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze als selbstständiger Steuerberater tätig und zahlte freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe des Mindestbetrages im Wege der Abbuchung. Im Jahr 2016 wurden bis einschließlich November monatliche Beiträge in Höhe von 84,15 EUR (Mindestbeitrag 2016) abgebucht.
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