Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom
3. April 2023 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerinnen haben die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers im Beschwerdeverfahren zu erstatten.
I.
Der Antragsteller ist als Selbstständiger bei der Antragsgegnerin zu 1 (nachfolgend nur noch: „die Antragsgegnerin“) freiwillig gesetzlich krankenversichert.
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