Zwischen den Beteiligten ist die Inanspruchnahme des Klägers als Haftungsschuldner für Steuerschulden einer GmbH streitig.
Der Kläger errichtete gemeinsam mit dem Gesellschafter W. mit notarieller Urkunde vom 10. Mai 1990 die ... GmbH (nachfolgend GmbH genannt), am selben Tag wurden er sowie der Mitgesellschafter W. zu gleichrangigen Geschäftsführern der GmbH bestellt. Die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichtes ... erfolgte am 29. Mai 1990.
Die GmbH geriet ab Mitte Juli 1997 durch größere Forderungsausfälle in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten, deren Resultat am 23. Januar 1998 ein Antrag auf Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens durch die beiden Geschäftsführer war.
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