FG Köln, vom 19.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 5620/03
Frist für Erlass eines Ergänzungsbescheids nach § 278 Abs. 2 AO 1977; Anfechtung von Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten
BFH, Urteil vom 09.05.2006 - Aktenzeichen VII R 15/05
DRsp Nr. 2006/19314
Frist für Erlass eines Ergänzungsbescheids nach § 278 Abs. 2AO 1977; Anfechtung von Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten
»1. Es ist kein hinreichender Grund ersichtlich, den zwischen zusammenveranlagten Ehegatten unentgeltlich zugewendeten Vermögenswert nach § 278 Abs. 2AO 1977 einem zeitlich unbeschränkten Zugriff durch das FA auszusetzen, während die Anfechtung einer solchen Vermögensverschiebung nach dem AnfG bei nicht zusammenveranlagten Eheleuten nur zeitlich eingeschränkt möglich ist.2. Soweit § 278 Abs. 2AO 1977 eine zeitlich unbeschränkte Inanspruchnahme des Zuwendungsempfängers vorsieht, während das AnfG für vergleichbare Sachverhalte zeitlich begrenzte Anfechtungsmöglichkeiten eröffnet, liegt eine Regelungslücke vor, die durch eine analoge Anwendung von § 3 Abs. 1AnfG zu schließen ist.«