Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 22.02.2018, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses Urteil sowie das in Ziffer 1 genannte Endurteil des Landgerichts München I sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
A.
Die Parteien streiten um die Feststellung der Beendigung einer Mitgliedschaft des Insolvenzschuldners in der Beklagten.
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