Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11. Januar 2008 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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