Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 27.05.2020, Az.
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere
a)€ 5.855,00 brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengelds iHv. € 1.913,70 netto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2020,
b)€ 5.855,00 brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengelds iHv. € 1.913,70 netto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2020,
c) d) e) f) 3. 4.
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