I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Der Kläger ist Eigentümer eines ca. 24 ha großen landwirtschaftlichen Grundbesitzes. Eine Teilfläche dieses Besitzes verpachtete er mit Wirkung ab Oktober 1986 an seinen Sohn zum Betrieb eines ...hofs. Es folgten Nachtragsvereinbarungen.
Mit ihren Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre (1990 bis 1992) machten die Kläger in Bezug auf den landwirtschaftlichen Betrieb negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend, die u.a. die Vermietung an den Sohn sowie ab Streitjahr 1991 auch Einnahmen aus Rekultivierung betrafen und die der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) zunächst unter dem Vorbehalt der Nachprüfung anerkannte.
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