Die Klägerin, eine GmbH, wird beim Beklagten steuerlich veranlagt. Sie ermittelt ihren Gewinn für ein abweichendes Wirtschaftsjahr (1. Juli bis 30. Juni). Der Steuerberater der Klägerin nahm wegen der Einhaltung der Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen am sogenannten "Quotenverfahren" teil. Das Quotenverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Verlängerung der Steuererklärungsfristen für Steuerpflichtige, die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe betreut werden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|