FG Bremen, vom 20.07.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 299088 K 2
Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen; Zulässigkeit des Übergangs zur Fortsetzungsfeststellungsklage im Revisionsverfahren
BFH, Urteil vom 21.02.2006 - Aktenzeichen IX R 78/99
DRsp Nr. 2006/8881
Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen; Zulässigkeit des Übergangs zur Fortsetzungsfeststellungsklage im Revisionsverfahren
»Das FA ist nicht verpflichtet, eine aufgrund der gleich lautenden Ländererlasse über Steuererklärungsfristen (hier vom 2. Januar 1998, BStBl I 1998, 97) im vereinfachten Verfahren beantragte Fristverlängerung bis zum 28. Februar des übernächsten, auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres (ohne eigenes Ermessen) in jedem Falle auszusprechen.«