Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgelegt.
Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung nach §§
1. Der Senat teilt die Rechtsauffassung des Erstgerichts, dass die Kläger keinen Anspruch auf Erteilung eines positiven Vorbescheids (§
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