Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Einziehung einer von dritter Seite unter dem Nominalwert erworbenen Forderung auf Erstattung eines Körperschaftsteuerguthabens zu Einkünften aus Kapitalvermögen führt.
Die Kläger sind zusammen veranlagte Eheleute. Der Kläger schloss am 8.8.2012 mit der K GmbH (künftig K), an der er nicht beteiligt war und zu der er auch nicht in einem Anstellungsverhältnis stand, folgenden Forderungskauf- und Abtretungsvertrag ab (auszugsweise):
Präambel
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