FG Düsseldorf - Urteil vom 20.11.2018
13 K 2486/17 E
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; EStG § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 und S. 2; EStG § 37 Abs. 7 S. 1;
Fundstellen:
BB 2019, 86
DStRE 2019, 606
EFG 2019, 129

Führen der Einziehung einer von dritter Seite unter dem Nominalwert erworbenen Forderung auf Erstattung eines Körperschaftsteuerguthabens zu Einkünften aus Kapitalvermögen

FG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2018 - Aktenzeichen 13 K 2486/17 E

DRsp Nr. 2019/374

Führen der Einziehung einer von dritter Seite unter dem Nominalwert erworbenen Forderung auf Erstattung eines Körperschaftsteuerguthabens zu Einkünften aus Kapitalvermögen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; EStG § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 und S. 2; EStG § 37 Abs. 7 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Einziehung einer von dritter Seite unter dem Nominalwert erworbenen Forderung auf Erstattung eines Körperschaftsteuerguthabens zu Einkünften aus Kapitalvermögen führt.

Die Kläger sind zusammen veranlagte Eheleute. Der Kläger schloss am 8.8.2012 mit der K GmbH (künftig K), an der er nicht beteiligt war und zu der er auch nicht in einem Anstellungsverhältnis stand, folgenden Forderungskauf- und Abtretungsvertrag ab (auszugsweise):

Präambel