FG Sachsen - Urteil vom 16.05.2018
5 K 1471/17
Normen:
EStG § 24 Nr. 2;

Führen der Rückgewähr von Zahlungen aufgrund insolvenzrechtlicher Anfechtungen zu steuerbaren Einkünften als Betriebseinnahmen und Masseverbindlichkeiten

FG Sachsen, Urteil vom 16.05.2018 - Aktenzeichen 5 K 1471/17

DRsp Nr. 2022/16516

Führen der Rückgewähr von Zahlungen aufgrund insolvenzrechtlicher Anfechtungen zu steuerbaren Einkünften als Betriebseinnahmen und Masseverbindlichkeiten

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 24 Nr. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Rückgewähr von Zahlungen aufgrund insolvenzrechtlicher Anfechtungen zu steuerbaren Einkünften und Masseverbindlichkeiten im Veranlagungszeitraum 2013 führten.

Der spätere Insolvenzschuldner A war mit einer Einzelfirma gewerblich tätig. Er ermittelte den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG.

Das Amtsgericht X eröffnete mit Beschluss vom 5. November 2012 über das Vermögen des Insolvenzschuldners das Insolvenzverfahren und bestellte den Kläger zum Insolvenzverwalter. Veröffentlichungen zu einer Freigabe gemäß § 35 Abs. 3 Satz 2 InsO erfolgten nicht. Vor dem Streitzeitraum 2013 hatte der Insolvenzschuldner seine gewerbliche Tätigkeit bereits eingestellt. Er bezog von September bis Dezember 2013 als geringfügig Beschäftigter Arbeitslohn.