Fußball-EM und Olympia: So erfassen Sie Freikarten für Geschäftsfreunde richtig

Großveranstaltungen wie die Fußball-EM 2024 in Deutschland oder auch die diesjährige Sommerolympiade sind ein willkommener Anlass, Geschäftsbeziehungen zu pflegen. Einzelunternehmer, Personen- oder Kapitalgesellschaften wenden Geschäftspartnern oder deren Mitarbeitern aus betrieblichem Anlass Sachzuwendungen zu. Beim Empfänger führen solche Sachzuwendungen zu einem geldwerten Vorteil, den er zu versteuern hat. Oftmals ist für den Empfänger der Wert der Sachzuwendung schwierig zu ermitteln. Einen Ausweg bietet § 37b EStG : Lesen Sie hier, wie die Pauschalversteuerung solcher Zuwendungen die Sache vereinfacht.

Sachzuwendungen pauschal versteuern

§ 37b EStG soll die steuerliche Behandlung der Gewährung von Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde vereinfachen. Der Zuwendende kann die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen übernehmen und an das Finanzamt abführen. Der Pauschalsteuersatz beträgt 30 %. Der Zuwendende hat ein Wahlrecht, ob er die Pauschalsteuer übernimmt.

Beachte Dieses Wahlrecht kann für ein Wirtschaftsjahr nur einheitlich ausgeübt werden. Es ist allerdings zulässig, das Wahlrecht für Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer unterschiedlich auszuüben, d.h. für eine Gruppe die Pauschalierung zu wählen und für die andere nicht.

Welche Voraussetzungen für die Pauschalierung gelten