Die Beteiligten streiten über die Entlastung von Strom zur Stromerzeugung.
Die Klägerin betreibt in einem Betriebsraum zwei Blockheizkraftwerke (BHKWs), mit denen in Kraft-Wärme-Kopplung Strom und Wärme erzeugt werden. Der produzierte Strom wird bilanziell in das Netz des ortsansässigen Stromversorgers eingespeist und nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (
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