GbR als eine der Kapitalgesellschaft nahestehende Person bei Beteiligung einer Gesellschafterin an beiden Gesellschaften vGA einer Kapitalgesellschaft durch teilweisen Verzicht auf Einforderung des Entgelts für die an eine nahestehende Person erbrachten Bauleistungen Umsatzsteuerpflicht von Bauleistungen Steuerhinterziehung durch Nichtversteuerung der Anzahlung für Bauleistungen
FG München, Urteil vom 26.04.2010 - Aktenzeichen 7 K 1741/07
DRsp Nr. 2012/2864
GbR als eine der Kapitalgesellschaft nahestehende Person bei Beteiligung einer Gesellschafterin an beiden Gesellschaften vGA einer Kapitalgesellschaft durch teilweisen Verzicht auf Einforderung des Entgelts für die an eine nahestehende Person erbrachten Bauleistungen Umsatzsteuerpflicht von Bauleistungen Steuerhinterziehung durch Nichtversteuerung der Anzahlung für Bauleistungen
1. Eine vGA kann auch durch eine Zuwendung der Kapitalgesellschaft an eine dem Gesellschafter nahestehende Person bewirkt werden. Eine GbR, an welcher der Alleingesellschafter der Kapitalgesellschaft beteiligt ist, ist auch dann eine der Kapitalgesellschaft nahestehende „Person” i. S. d. Steuerrechts, wenn an ihr weitere Personen beteiligt sind, die nicht auch an der Kapitalgesellschaft beteiligt sind.
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