Zwischen den Verfahrensbeteiligten ist streitig, ob dem Kläger zu 2) im Streitjahr im Zusammenhang mit dem Abbruch eines Wohngebäudes eine Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) gemäß § 7 Abs. 1 Satz 5 Einkommensteuergesetz - in der für das Streitjahr maßgeblichen Fassung (EStG) - steuermindernd zu gewähren ist.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|