Der IX. Senat läßt offen, ob er der Ansicht des XI. Senats folgen könnte, nach der die fehlerhafte Bewertung eines Aufgabewertes für AfA-Zwecke in einem späteren Veranlagungszeitraum korrigiert werden darf (vgl. BFH, BStBl II 1992, 969, sowie den dazu ergangenen Nichtanwendungserlaß der Verwaltung im BStBl I 1992, 651).
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