BFH vom 03.05.1994
IX R 153/88

Gebäude-AfA nach einer Betriebsaufgabe

BFH, vom 03.05.1994 - Aktenzeichen IX R 153/88

DRsp Nr. 1997/8552

Gebäude-AfA nach einer Betriebsaufgabe

Die AfA für ein anläßlich der Betriebsaufgabe entnommenes Gebäude bemißt sich jedenfalls dann nach den ursprünglichen Herstellungs- oder Anschaffungskosten und nicht nach dem gemeinen Wert, wenn die Betriebsaufgabe steuerlich nicht erfaßt worden ist und für das Jahr der Betriebsaufgabe Festsetzungsverjährung eingetreten ist.

Für die Praxis:

Der IX. Senat läßt offen, ob er der Ansicht des XI. Senats folgen könnte, nach der die fehlerhafte Bewertung eines Aufgabewertes für AfA-Zwecke in einem späteren Veranlagungszeitraum korrigiert werden darf (vgl. BFH, BStBl II 1992, 969, sowie den dazu ergangenen Nichtanwendungserlaß der Verwaltung im BStBl I 1992, 651).