FG Berlin, vom 22.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3223/99
Gebäude auf fremdem Grund und Boden; ertragloses Grundstück
BFH, Urteil vom 18.08.2004 - Aktenzeichen II R 17/02
DRsp Nr. 2005/1893
Gebäude auf fremdem Grund und Boden; "ertragloses" Grundstück
Die auf Pauschalierung und Typisierung beruhende Regelung in § 148 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BewG erweist sich als sachgerecht, soweit sie im Ergebnis dazu führt, dass bei "ertraglosen" Grundstücken, d. h. in den Fällen, in denen die Gebäudeeigentümer die Grundstücke unentgeltlich nutzen können, das Gebäude auf fremdem Grund und Boden mit dem (Steuer-)Wert für das gesamte Grundstück angesetzt wird.