FG Hamburg - Urteil vom 09.09.2003
III 268/03
Normen:
EStG § 7 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 370
EFG 2004, 324

Gebäudeabschreibung - Kaufpreisaufteilung in Boden- und Gebäudewert

FG Hamburg, Urteil vom 09.09.2003 - Aktenzeichen III 268/03

DRsp Nr. 2004/2127

Gebäudeabschreibung - Kaufpreisaufteilung in Boden- und Gebäudewert

1. Bei der Kaufpreisaufteilung in Bodenwert und Gebäudewert zur Ermittlung der AfA-Grundlage ist das Sachwertverfahren anzuwenden. 2. Der Gebäudesachwert ergibt sich aus der Index-Umrechnung des Feuerkassenwertes

Normenkette:

EStG § 7 ;

Tatbestand:

I. Streitig ist die Kaufpreisaufteilung eines Hausgrundstücks für die Zwecke der einkommensteuerlichen Gebäudeabschreibung.

Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus-Mietwohngrundstück in Hamburg-..., X-Straße. Die Grundstücksfläche beträgt 438 qm. Das mehrstöckige Haus wurde 1905 gebaut. Der Feuerkassenwert 1914 beträgt für das Etagenhaus 98.400 Reichsmark und für Nebenteile 500 Reichsmark (Einkommensteuer-Akte -ESt-A- Bl. 19 R).

In einem - dem Gericht nicht vorgelegten - Verkehrswertgutachten vom 15. Dezember 1989 bezifferte der Sachverständige S den Bodenwert mit 950 DM/qm und die Restnutzungsdauer des Gebäudes mit 36 Jahren (vgl. ESt-A Bl. 10).

Der Kläger kaufte das Hausgrundstück im Januar 1990 für 1.090.000 DM. Nach Umrechnung mit dem Index 18,6600 für Januar 1990 beträgt der Feuerkassenwert für das Etagenhaus 1.836.145 DM und für Nebenteile 9.330 DM (ESt-A Bl. 19 R).