I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, wurde am 10. Dezember 1985 gegründet. Ihre Gesellschafter waren bis zum 1. Januar 1989 T mit 60 % und E mit 40 %. Danach waren Gesellschafter der Klägerin T mit 51 %, E mit 20 % und W mit 29 %. Die Gesellschafter der Klägerin waren jeweils zugleich deren Geschäftsführer.
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