Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der beklagten Partei wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Regensburg - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen - dahingehend geändert, dass dem Prozessbevollmächtigten der beklagten Partei weitere € 115,20 (1,2 Terminsgebühr) aus der Staatskasse zu entrichten sind.
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