Auf die weitere Beschwerde der Landeskasse werden der Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 28. Juni 2017 und der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf - Nachlassgericht - vom 30. November 2016 abgeändert.
Die Erinnerung der Kostenschuldnerin gegen den Kostenansatz des Amtsgerichts Düsseldorf vom 15. Juni 2016 (Bl. I GA) in Verbindung mit der hierzu ergangenen Kostenrechnung vom 16. Juni 2016 (Kassenzeichen .... Ia GA) wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die weitere Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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