1. Die der Antragstellerin bewilligte Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird auf die im Termin vom 31.01.2017 geschlossene Elternvereinbarung erstreckt.
2. Soweit der Erstreckungsantrag der Antragstellerin vom 31.01.2017 darüber hinausgeht, wird er zurückgewiesen.
I.
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