OLG Celle - Beschluss vom 21.06.2017
3 Ws 297/17
Normen:
RVG -VV Nr. 4108; RVG -VV Nr. 4109; RVG -VV Nr. 4120;
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 25.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 39 Ks 18/16

Gebühren des Wahlverteidigers bei Einlegung einer Beschwerde vier Tage nach Verkündung des Urteils

OLG Celle, Beschluss vom 21.06.2017 - Aktenzeichen 3 Ws 297/17

DRsp Nr. 2017/11725

Gebühren des Wahlverteidigers bei Einlegung einer Beschwerde vier Tage nach Verkündung des Urteils

Das Einlegen einer Beschwerde vier Tage nach Verkünden des Urteils kann nicht gebührenerhöhend für die maßgebliche Terminsgebühr des Wahlanwalts herangezogen werden.

Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

RVG -VV Nr. 4108; RVG -VV Nr. 4109; RVG -VV Nr. 4120;

Gründe:

I.