Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das zweitinstanzliche Verfahren auf die Wertstufe bis 500,- Euro festgesetzt.
Die Beschwerde, die gemäß §
1. Der Senat geht zu Gunsten des Antragstellers davon aus, dass die Beschwerde zulässig ist.
a) Die Beschwerde erweist sich - bei wohlwollender Auslegung - nicht deshalb als unzulässig, weil der Antragsteller entgegen §
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