Die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 07.12.2018, Az. 3 Ca 1209 b/18, wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Im Beschwerdeverfahren wendet sich der Prozessbevollmächtigte des Klägers gegen einen Wertfestsetzungsbeschluss.
1. 2. 3.
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