Die Beschwerde des Klägers gegen die in Nr. III des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 2. März 2023 getroffene Streitwertfestsetzung wird verworfen.
Der Kläger begehrt mit seiner Streitwertbeschwerde in Bezug auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 2. März 2023, mit dem dieses das Klageverfahren gerichtet auf Aufhebung einer auflösenden Bedingung einer Duldung eingestellt und dem Beklagten die Kosten auferlegt hat, eine Heraufsetzung des dort festgesetzten Streitwerts von 2.500,- Euro auf 5.000,- Euro.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|