A.
Nach Kauf eines Erbbaurechts wendet sich die Klägerin gegen die Grunderwerbsteuerfestsetzung der Höhe nach; sie begehrt eine Begrenzung der Bemessungsgrundlage auf den tatsächlichen Grundstückswert, den der kapitalisierte Erbbauzins um ein Vielfaches übersteige.
I.
Die Grundstückseigentümer bestellten in 2005 ein Erbbaurecht für die Dauer von 50 Jahren zugunsten einer GmbH (der späteren Verkäuferin). Diese GmbH errichtete auf dem Grundstück eine Kfz-Werkstatt und vermietete diese mit Vertrag vom 14./16. März 2005 an ein Auto-Service-Unternehmen für jährlich netto 59.880 Euro auf 25 Jahre plus Verlängerungsoption (GrESt-A Bl. 20).
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