Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beteiligten zu 1) und 3) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 15. April 2016 - Az.:
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf € 3.750,00 festgesetzt.
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