Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 29.3.2018 gegen die Streitwertfestsetzung durch die 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen (Az.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Prozessbevollmächtigten der Klägerin wenden sich mit ihrer Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung des Landgerichts, soweit der Vergleichswert betroffen ist.
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