Die Beschwerde der Antragsgegner vom 4.11.2020 gegen die Festsetzung des Beschwerdewerts durch das Landgericht Frankfurt am Main im Beschluss vom 1.10.2020 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Die Festsetzung des Streitwerts für die erste Instanz im Beschluss des Amtsgerichts Stadt1 vom 6.7.2020 wird abgeändert; der Streitwert für die erste Instanz wird auf 20.800,- € festgesetzt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|