Auf die Streitwertbeschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Verurteilten wird der Gegenstandswert in dem Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam vom 28. September 2018 abgeändert und auf 4.000,00 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert beträgt 230,10 €.
I.
Der Untergebrachte ist aufgrund des Urteils des Landgerichts Potsdam vom 31. Januar 1994 wegen Mordes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt und seine Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden. Die Unterbringung dauert zwischenzeitlich 25 Jahre an, gegenwärtig befindet er sich im Maßregelvollzug des Asklepios Fachklinikums Brandenburg, Klinik für Forensische Psychiatrie.
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