Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Beklagten wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Emden vom 11. Dezember 2019 -
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren und für den Vergleich auf 9.052,14 Euro festgesetzt.
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