BFH - Beschluß vom 29.03.2000
II S 3/00
Normen:
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2 ;

Gegenvorstellung

BFH, Beschluß vom 29.03.2000 - Aktenzeichen II S 3/00

DRsp Nr. 2002/2432

Gegenvorstellung

1. Gegen einen Beschluss des BFH, mit dem eine NZB als unzulässig verworfen wird, gibt es kein Rechtsmittel. 2. Die FGO sieht den Rechtsbehelf der Gegenvorstellung nicht vor. 3. In bestimmten Ausnahmefällen kann eine Gegenvorstellung zu einer Änderung formell rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen führen, wenn ein Verfahrensfehler des Gerichts vorliegt, der als grobes prozessuales Unrecht gewertet werden könnte.

Normenkette:

GG Art. 101 Abs. 1 S. 2 ;