A.
Die Gegenvorstellung richtet sich gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 31. März 2009 (Finanzgerichts-Akte --FG-A-- Bl. 143 f., 146 ff.). In der Postzustellungsurkunde ist die Zustellung am (Sonnabend) 23. Mai 2009 bezeichnet (FG-A Bl. 158, 158R).
Laut Aktenanforderung des Bundesfinanzhofs (BFH), hat der Kläger inzwischen am 23. Juni 2009 Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt (Aktenzeichen III B 94/09).
Mit seiner zuvor am Montag 8. Juni 2009 eingegangenen Gegenvorstellung rügt der Kläger:
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