Gegenvorstellung gegen ablehnenden FG-Beschluss betreffend PKH
BFH, Beschluß vom 24.04.2002 - Aktenzeichen VIII S 2/02
DRsp Nr. 2002/14634
Gegenvorstellung gegen ablehnenden FG-Beschluss betreffend PKH
Ein Beschluss des BFH über eine fristgebundene Beschwerde wird auch materiell und nicht nur formell rechtskräftig und ist daher grds. weder änderbar noch aufhebbar. Eine Gegenvorstellung gegen einen derartigen Beschluss ist daher nicht statthaft.