BFH - Beschluß vom 24.04.2002
VIII S 2/02
Normen:
FGO §§ 128 129 ; ZPO § 114 ;

Gegenvorstellung gegen ablehnenden FG-Beschluss betreffend PKH

BFH, Beschluß vom 24.04.2002 - Aktenzeichen VIII S 2/02

DRsp Nr. 2002/14634

Gegenvorstellung gegen ablehnenden FG-Beschluss betreffend PKH

Ein Beschluss des BFH über eine fristgebundene Beschwerde wird auch materiell und nicht nur formell rechtskräftig und ist daher grds. weder änderbar noch aufhebbar. Eine Gegenvorstellung gegen einen derartigen Beschluss ist daher nicht statthaft.

Normenkette:

FGO §§ 128 129 ; ZPO § 114 ;