I.
Die mit Gesellschaftsvertrag vom 19. Dezember 1984 gegründete Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in L; Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist nach den Bestimmungen der Satzung der Einkauf von Rohware, von Halb- und Fertigerzeugnissen der Metallwaren- und Kunststoffbranche, die Herstellung von Erzeugnissen dieser Branche sowie der Verkauf im Groß- und Einzelhandel. Darüber hinaus ist die Klägerin in den letzten Jahren vermehrt im Bereich ...-technik tätig. Der Groß- und Einzelhandel macht insoweit nur einen relativ kleinen Teil der unternehmerischen Betätigung der Klägerin aus.
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