Gehaltszahlung auf Arbeitgeber-Konto bei Ehegatten-Arbeitsverhältnis
BFH, vom 05.02.1997 - Aktenzeichen X R 145/94
DRsp Nr. 1997/8117
Gehaltszahlung auf Arbeitgeber-Konto bei Ehegatten-Arbeitsverhältnis
Die steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses darf nicht allein deshalb versagt werden, weil der Arbeitslohn auf ein Konto des Arbeitgeber-Ehegatten überwiesen worden ist, an dem der Arbeitnehmer-Ehegatte lediglich ein Mitverfügungsrecht hat. Besitzt der Arbeitnehmer-Ehegatte kein Mitverfügungsrecht an dem Konto, ist jedoch kein Arbeitslohn geflossen und damit das Arbeitsverhältnis tatsächlich nicht durchgeführt worden.
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