I. Die Beteiligten streiten darüber, welche steuerlichen Folgen dadurch ausgelöst werden, dass die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) Gesellschaftsanteile an ihre Gesellschafter veräußert hat.
Die Klägerin betrieb ursprünglich eine Werbeagentur. Im Jahr 1997 erweiterte sie ihre Tätigkeit um einen internetbezogenen Unternehmensbereich, der die Bezeichnung "D" trug.
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